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Neues aus den Niederlanden:
NEU! Ab 1. Januar 2009 ist das überbord pumpen von Toilettenwasser für Sportboote verboten.

Ab dem 01.01.2009 gilt für die Fäkalienentsorgung folgendes: Das Überbordpumpen von Toilettenwasser ist in den Niederlanden auf Binnen- und Seegewässern grundsätzlich verboten.
Die Entsorgung von Toilettenwasser hat in den bestehenden Entsorgungsanlagen der Häfen und Vereine zu erfolgen. In den Niederlanden sind ca. 500 Anlagen vorhanden. Eine allgemeine Kontrolle der WSP wird durchgeführt.

 Achtung! Das Binnenvaartpolitiereglement wurde geändert.

Die Hauptregel auf den Binnengewässern, nach der Fahrzeuge über 20 Meter Länge generell Vorfahrt vor Kleinfahrzeugen haben, wurde gestrichen. Jetzt gilt vorrangig die "Steuerbordseite-Regel". Wenn ein Schiff, unabhängig von der Größe, beim Begegnen, Überholen oder Kreuzen die Steuerbordseite hält, hat es Vorfahrt vor dem anderen Fahrzeug. Erst wenn diese Regel nicht zum Tragen kommt, gilt "Kleinfahrzeuge weichen für Großfahrzeuge".
Neu ist auch: Großfahrzeuge in der Bergfahrt müssen beim Begegnen die Blaue Tafel auch Sportfahrzeugen zeigen. Das Sportfahrzeug muss reagieren. Passagierschiffe mit einer Länge von weniger als 20 Meter gelten als Großfahrzeuge und zeigen dies mit einem gelben Zeichen in Form eines Karos (z.B. die Braune Flotte). Schlepper unter 20 Meter Länge gelten nur als Großfahrzeuge, wenn sie tatsächlich schleppen. Die Bedeutung des Verbotszeichens A.1a.: nur für Kleinfahrzeuge ohne Motor befahrbar, z.B. Ruderboot und Segelboot ohne Motor. Das Schwimmen in der Nähe von Brücken, Schleusen, Häfen und Hafeneinfahrten, Fahrrinnen, Fähren und Liegeplätzen ist verboten. Es gibt zusätzliche Vorschriften für Kleinfahrzeuge auf den von der Berufsschifffahrt stark befahrenen Wasserstraßen. Die Hauptregeln besagen, dass Kleinfahrzeuge so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers fahren sollen (ausgenommen auf der Geldersche Ijssel, Boven-Merwede, Neder-Rijn und Pannerdensch Kanaal). Das Surfen ist auf diesen Strecken generell verboten. Ebenso das Befahren dieser Strecken mit Segelbooten, die nicht über einen Hilfsmotor verfügen, mit dem eine Geschwindigkeit von 6 km pro Stunde erreicht werden kann. Auf dem Prinses Margrietkanaal in Friesland ist zwischen den Kilometern 51,8 (Wartena) und 77,7 (Jeltesloot) für Segelfahrzeuge zusätzlich das Kreuzen strengstens verboten. Fahren Sie auch auf der von Seeschiffen stark befahrenen Westerschelde soweit wie möglich rechts oder außerhalb des Fahrwassers und achten Sie stets auf eine gute Rundumsicht. Fähren haben auf den Gewässern des Binnenvaartpolitiereglement Vorfahrt gegenüber Kleinfahrzeugen. Das Tafelzeichen B.11 weist auf eine von der zuständigen Behörde festgelegte Verpflichtung hin, auf Fahrzeugen mit Sprechfunkanlage, diese auf Empfang zu haben und an der geführten Kommunikation teilzunehmen. Auf den Seeschifffahrtsstraßen, z.B. Nieuwe Waterweg oder zwischen der Nordsee und einem Hafen im Wattenmeer und in den Seehäfen müssen Fahrzeuge, wenn sie mit einer Sprechfunkanlage ausgestattet sind, diese auf dem vorgeschriebenen Funkkanal auf Empfang haben und, wenn die Notwendigkeit besteht, an der geführten Kommunikation teilnehmen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die auf der Nordsee innerhalb der 12-Meilen-Zone fahren und sich im Anlaufgebiet eines niederländischen Seehafens, z.B. Rotterdam, Ijmuiden und der Scheldemündung, befinden. Auf den wichtigsten Gewässern wie Rhein, Waal, Lek, dem Amsterdam-Rijnkanaal, Geldersche Ijssel, den Gewässern in Süd-Holland, Zeeland und auf den Seeschifffahrtsstraßen ist bei der Fahrt bei geringer Sicht der Gebrauch von Radar Pflicht. Ohne Radar muss man einen sicheren Liegehafen suchen. Die Verkehrsvorschriften der befahrenen Wasserstraßen müssen an Bord mitgeführt werden. Das gilt nicht für kleine, offene Boote. Man kann sich jedes Reglement einzeln kaufen oder den 'Almanak voor Watertoerisme, Teil 1', Herausgeber ANWB, erwerben. Im 'Almanak' sind alle Reglements enthalten. ANWB, Postbus 93200, 2509 BA Den Haag. Telefon: Vorwahl von Deutschland 00 31: (0) 70 3147147. Die deutsche Textfassung der Binnenvaartpolitiereglementes können Sie bei der Binnenschifffahrts-Verlag GmbH, 47119 Duisburg-Ruhrort, Dammstrasse 15-17, beziehen.